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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.02.2009 - I-20 U 2/02 II   

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https://dejure.org/2009,21436
OLG Düsseldorf, 03.02.2009 - I-20 U 2/02 II (https://dejure.org/2009,21436)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.02.2009 - I-20 U 2/02 II (https://dejure.org/2009,21436)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - I-20 U 2/02 II (https://dejure.org/2009,21436)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2009 - 20 U 2/02
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. Februar 2001 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen, soweit die Klage nicht in Abänderung des angefochtenen Urteils durch das insoweit rechtskräftige Urteil des Senats vom 25. Juni 2002 in Verbindung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes (I ZR 194/02) vom 23.06.2005 abgewiesen worden ist.

    Die weitergehende Anschlussberufung ist durch das insoweit rechtskräftige Urteil des Senats vom 25. Juni 2002 in Verbindung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes (I ZR 194/02) vom 23.06.2005 zurückgewiesen.

  • VG Köln, 14.10.2014 - 7 K 368/13

    Schwere und unerträgliche Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung durch die

    Dies hat das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 03.02.2009 - I-20 U 2/02 - in einem identischen Fall ausführlich und überzeugend begründet und in einem weiteren Urteil im Wettbewerbsstreit zwischen der Klägerin und dem Beigeladenen vom 20.03.2012 - I-20 U 108/11 - bestätigt.

    Der Vorschrift des § 4 Abs. 14 AMG ist zu entnehmen, dass die Herstellung eines Arzneimittels alle Stufen der Herstellung umfasst, insbesondere das "Gewinnen" der Ausgangsstoffe aus ihrer natürlichen oder künstlich angelegten Umgebung zum Zweck der arzneilichen Verwendung als erste Stufe, vgl. Schickert/Kügel, in: Kügel/Müller/Hofmann, Arzneimittelrecht, 2012, § 4 Rn. 99 und 101; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2009 - I-20 U 2/02 -.

    Er hat auch bei dem vorliegenden Arzneimittel eine nicht unerhebliche Bedeutung, weil es auf die genaue Abmessung zur Durchführung des späteren Messverfahrens ankommt und diese nicht durch den Patienten vorgenommen werden kann, vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2009 - I-20 U 2/02 - .

    Gegenüber der industriellen Produktion des Wirkstoffpulvers, das bereits in dieser Form angewendet werden kann, handelt es sich bei dem Abwiegen und Portionieren für die Einzelfallanwendung nicht um eine überwiegende Herstellung in der Apotheke, so dass die Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG nicht vorliegen, vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2009 - I-20 U 2/02 - (Beiakte 1); OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2002 - 2 U 13/02 - ; OLG Hamburg, Urteil vom 17.12.2009 - 3 U 48/02 - ; LG Koblenz, Urteil vom 13.03.2002 - 8 0 254/01 - ; LG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2001 - 12 0 260/00 - ; LG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2002 - 12 0 33/02 - (alle in Beiakte 3).

  • LG Hamburg, 10.08.2017 - 327 O 389/16

    Arzneimittelwerbung: Wettbewerbsverhältnis zwischen Herstellern wirkstoffgleicher

    Nach der Zurückverweisung hat das OLG Düsseldorf diese Maßstäbe auf den Fall angewendet und das Vorliegen eines Rezepturarzneimittels verneint (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2009, I-20 U 2/02, zitiert in OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2012 - I-20 U 108/11 -, juris Rn. 22).

    Es hat dazu festgestellt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2009, I-20 U 2/02, zitiert und bestätigt in OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2012 - I-20 U 108/11 -, juris Rz. 12 ff.):.

  • OLG Hamburg, 15.06.2023 - 3 U 43/21

    Wettbewerbsverstoß: Abgabe einer Opiumtinktur durch eine Apotheke; Abgrenzung

    Vor diesem Hintergrund entspricht es ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung, dass das bloße Abfüllen aus dem Großgebinde nebst Etikettieren nicht unter das Rezepturarzneimittelprivileg fällt (vgl. BGH, Urteil vom 04.09.2012 - 1 StR 534/11, PharmR 2013, 41 Rn. 27 ff.; BVerwG, Urteil vom 09.03.1999 - 3 C 32.98, BeckRS 1999, 30050365; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2009 - I-20 U 2/02, BeckRS 2009, 9488 und Urteil vom 20.03.2021 - 20 U 108/11, BeckRS 2014, 5542 [nach Freitestat des BfArM aufgehoben mit der Entscheidung Atemtest II des BGH vom 24.09.2014 - I ZR 73/12, GRUR 2014, 405 Rn. 7 ff.]; LG Hamburg, PharmR 2017, 564, 570).
  • LG Düsseldorf, 20.04.2011 - 12 O 175/10

    Unterlassungsanspruch bei Inverkehrbringen von nicht zugelassenen

    Für dieses Verständnis sprechen auch Sinn und Zweck von § 21 Abs. 1, Abs. 2 AMG, denn der Gesetzgeber wollte lediglich solche Arzneimittel von der Zulassung freistellen, die im Wesentlichen in der Apotheke selbst und nicht durch einen industriellen Hersteller produziert werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 03.02.2009, Az.: I-20 U 2/02).

    Im Hinblick darauf kann nach Auffassung der Kammer die Gewinnung ausreichend reinen 13C-Harnstoffs gegenüber den weiteren Herstellungsschritten, die der Beklagte in seiner Apotheke vornimmt, jedenfalls nicht als unwesentlich eingeordnet werden (vgl. Urteil der Kammer vom 03.03.2010, Az.: 12 O 7/10; OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.02.2009, Az.: I-20 U 2/02).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2012 - 20 U 108/11

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Verbots des Inverkehrbringens eines

    Der Senat hat dazu in einem anderen, von den Parteien behandelten, ebenfalls derartige Harnstoff-Kapseln betreffenden Fall vor dem Hintergrund des in diesem Verfahren vorangegangenen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGHZ 163, 265 = GRUR 2005, 778 - Atemtest) die folgenden Ausführungen gemacht (Urteil vom 3. Februar 2009,I-20 U 2/02):.
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   OLG Düsseldorf, 25.06.2002 - I-20 U 2/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8342
OLG Düsseldorf, 25.06.2002 - I-20 U 2/02 (https://dejure.org/2002,8342)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.06.2002 - I-20 U 2/02 (https://dejure.org/2002,8342)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - I-20 U 2/02 (https://dejure.org/2002,8342)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit eines Inverkehrbringens eines Arzneimittels ohne Zulassung mit § 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bei vorausgegangener Verneinung der Zulassungspflicht durch die zum Vollzug des Arzneimittelgesetzes (AMG) zuständige Landesbehörde; ...

  • rewis.io
  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AMG § 21 Abs. 2 Nr. 1; UWG § 1
    Wettbewerbswidrigkeit des Inverkehrbringens und Bewerbens eines zulassungsfreien Arzneimittels

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 15
  • GRUR-RR 2005, 336 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2002 - 20 U 2/02
    Das gilt auch im Rahmen des § 1 UWG (vgl. BGH NJW-RR 02, 395, 396 - Sportwetten-Genehmigung mit Anmerkung Ulrich EWiR § 1 UWG 1/02, wonach der BGH zahlreiche Umstände angeführt habe, von denen nahezu jeder für sich ausgereicht hätte, um zu der abschließenden Entscheidung zu kommen).

    Sachgerecht erscheint hier allein die Einschränkung, dass der Betroffene nicht auf die Haltung der Verwaltungsbehörden in unlauterer Weise eingewirkt haben darf (vgl. BGH NJW-RR 02, 395 - Sportwetten-Genehmigung).

    Selbst die neueste Entscheidung des BGH (NJW-RR 02, 395 - Sportwetten-Genehmigung) erwähnt die dort vorliegende Genehmigung nur als einen unter mehreren Gründen für die Verneinung der Wettbewerbswidrigkeit (vgl. Ulrich a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 05.02.1998 - 6 U 51/97

    Zulässigkeit des Einzelimports eines im Ausland zugelassenen Arzneimittels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2002 - 20 U 2/02
    Ein Verhalten, dass von den zuständigen Behörden als rechtmäßig anerkannt wird, stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar (OLG Frankfurt WRP 99, 948).

    Wenn in diesen Entscheidungen von Vertrauensschutz bzw. einem Vertrauen auf eine gefestigte Verwaltungspraxis die Rede ist (vgl. auch OLG Frankfurt WRP 99, 948, 950 f.), dann mag das daran liegen, dass in diesen Fällen gegenüber dem Betroffenen direkt eine Einzelregelung nicht ergangen war.

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2002 - 20 U 2/02
    Selbst der Verstoß gegen wertbezogene Normen ist heute nicht mehr von selbst auch wettbewerbswidrig; das gilt sogar für die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (BGH NJW 01, 2089, 2091 - Vielfachabmahner; 99, 2737 - Hormonpräparate; 00, 864 - Giftnotruf-Box).
  • BGH, 19.06.1998 - V ZR 43/97

    Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen des Landratsamtes zur Regelung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2002 - 20 U 2/02
    Demgemäß ist auch für die Zivilgerichte anerkannt, dass eine abweichende Beurteilung der Rechtmäßigkeit nicht zulässig ist (BGH NJW 98, 3055; Senat a.a.O.).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2002 - 20 U 2/02
    Selbst der Verstoß gegen wertbezogene Normen ist heute nicht mehr von selbst auch wettbewerbswidrig; das gilt sogar für die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (BGH NJW 01, 2089, 2091 - Vielfachabmahner; 99, 2737 - Hormonpräparate; 00, 864 - Giftnotruf-Box).
  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 46/97

    Giftnotruf-Box

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2002 - 20 U 2/02
    Selbst der Verstoß gegen wertbezogene Normen ist heute nicht mehr von selbst auch wettbewerbswidrig; das gilt sogar für die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (BGH NJW 01, 2089, 2091 - Vielfachabmahner; 99, 2737 - Hormonpräparate; 00, 864 - Giftnotruf-Box).
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95

    "TIAPRIDAL"; Anforderungen an die Zulassung eines reimportierten Arzneimittels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2002 - 20 U 2/02
    In diesem Zusammenhang hat es die Rechtsprechung auch abgelehnt, (angebliche) Rechtsverstöße auch als wettbewerbswidrig zu beurteilen, wenn die zuständigen Behörden nicht von Rechtswidrigkeit ausgingen (BGH NJW 95, 2558 - Räumungsverkauf an Sonntagen; NJW 98, 1792, 1796 - Tiapridal; Baumbach/ Hefermehl a.a.O. § 1 UWG, Rdnr. 616; Köhler/Piper a.a.O. § 1, Rdnr. 668).
  • BGH, 30.03.1995 - I ZR 84/93

    Räumungsverkauf an Sonntagen - Räumungsverkauf/Geschäftsaufgabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2002 - 20 U 2/02
    In diesem Zusammenhang hat es die Rechtsprechung auch abgelehnt, (angebliche) Rechtsverstöße auch als wettbewerbswidrig zu beurteilen, wenn die zuständigen Behörden nicht von Rechtswidrigkeit ausgingen (BGH NJW 95, 2558 - Räumungsverkauf an Sonntagen; NJW 98, 1792, 1796 - Tiapridal; Baumbach/ Hefermehl a.a.O. § 1 UWG, Rdnr. 616; Köhler/Piper a.a.O. § 1, Rdnr. 668).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 20 U 110/99

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen; Prüfung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2002 - 20 U 2/02
    Die Regelung, die eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalles trifft (vgl. die Definition des Verwaltungsaktes in § 35 VwVfG) kann nicht als bloße Kundgabe einer Rechtsansicht unter vielen angesehen werden (vgl. Senat NJW 01, 686, 687).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1998 - 2 U 81/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2002 - 20 U 2/02
    Dass das Regierungspräsidium T. die für die Durchführung des Arzneimittelgesetzes zuständige Behörde (vgl. OLG Düsseldorf, 2. ZS, Urt. v. 19.11.98 - 2 U 81/98 - wo das nicht der Fall war) ist, ergibt sich aus § 10 der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Arzneimittelgesetzes und § 1 Abs. 1 der entsprechenden Verordnung des Landes Baden-Württemberg (Anlagen H 17, H 18, vgl. auch OLG Nürnberg a.a.O. 36); es wird auch von der Klägerin nicht bestritten.
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen und die Anschlußberufung der Klägerin zurückgewiesen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 15).
  • LG Düsseldorf, 20.04.2011 - 12 O 175/10

    Unterlassungsanspruch bei Inverkehrbringen von nicht zugelassenen

    Dann wäre zu prüfen gewesen, ob diese Stellungnahme zu beachten ist (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2003, 15).
  • LG Hamburg, 09.10.2007 - 312 O 666/07

    Wettbewerbwidrige Lebenmittelwerbung: Rechtswidrigkeit trotz Duldung einer

    Indessen ist in der Rechtssprechung anerkannt, dass ein Verhalten, dass von den zuständigen Behörden als rechtmäßig eingestuft wird, keinen Wettbewerbsverstoß darstellt (vgl. OLG Frankfurt a.M., WRP 1999, 948; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 03, 15, 16).
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